Anforderungen an ein biometrisches Passfoto
Bildformat
Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 - 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 - 36 mm von der Kinnspitze bis zum
oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.
Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 27 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet.
Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der
Kopf (einschl. Frisur) möglichst vollständig abgebildet ist, ohne aber die
Gesichtsgröße zu verkleinern. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto
platziert sein.
Schärfe & Kontrast
Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.
Ausleuchtung
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden.
Hintergrund
Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral
grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen.
Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen
Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen.
Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen
(keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild).
Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
Fotoqualität
Das Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi vorliegen.
Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.
Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.
Das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen.
Kopfposition & Gesichtsausdruck
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem
Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig.
Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken.
Augenblickrichtung
Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken.
Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen nicht
durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden.
Brillenträger
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht
zulässig).
Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
Kopfbedeckungen
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen
sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig.
In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis
zur Stirn erkennbar sein.
Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Kinder
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind folgende
Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig:
Die Gesichtshöhe bei Kindern muss 50 - 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 22 - 36 mm von der Kinnspitze bis
zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.
Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 17 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet. Bei Säuglingen
und Kleinkindern gelten zusätzlich die nachfolgend beschriebenen Abweichungen.
Säuglinge & Kleinkinder
Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich zu den unter der Überschrift „Kinder“ dargestellten Ausnahmen Abweichungen in der Kopfhaltung (nicht von der
Frontalaufnahme!), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig.